Bewerbungsbedingungen

Hinweis:

Die Vergabeverfahren werden nach den Bestimmungen des 4. Teiles des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durchgeführt.

1. Informationspflichten der Bewerber/Bieter

1.1. Die Wettbewerbsteilnehmer lesen sämtliche Unterlagen sorgfältig. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Wettbewerbsteilnehmer Unklarheiten, widersprüchliche Angaben oder fehlen Dokumente, so hat der Wettbewerbsteilnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.

1.2. Fragen zu den Unterlagen sind rechtzeitig, jedoch bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. Teilnahmefrist, schriftlich per Nachricht über das Bietercockpit der Vergabeplattform an die Vergabestelle der Bw Bekleidungsmanagement GmbH zu richten. Nachrichten per Mail an die Adresse Bieteranfragen@bwbm.de sind ausschließlich dann zulässig, sofern zur Übermittlung per Mail durch die Vergabestelle aufgefordert wurde. Mündliche Auskünfte finden im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht statt und haben keine Gültigkeit.

1.3. Die Ausschreibungen werden auf der BwBM-Vergabeplattform unter https://vergabe.bwbm.de elektronisch veröffentlicht. Wettbewerbsteilnehmer sind verpflichtet, sich regelmäßig auf der Vergabeplattform über die aktuellen Unterlagen einer Ausschreibung und der zu den Vergabeverfahren veröffentlichten Nachrichten zu informieren und ihre sämtlichen Eintragungen auf der Vergabeplattform auf aktuellem Stand zu halten. Benachrichtigungen über das Vorliegen neuer Informationen zu den einzelnen Vergabeverfahren werden nur den zu den einzelnen Vergabeverfahren angemeldeten Wettbewerbsteilnehmen an die auf der Vergabeplattform hinterlegte/n Mailadresse/n des Wettbewerbsteilnehmers übermittelt. Die Anmeldung des Wettbewerbsteilnehmers zu den einzelnen Vergabeverfahren ist für die Teilnahme am Wettbewerb zwingend erforderlich. Die zur Nutzung der e-Vergabeplattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AI Bietercockpit sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform. Diese werden nach Registrierung unter dem Menüpunkt "Mein Konto" auf https://vergabe.bwbm.de zur Verfügung gestellt. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AI Bietercockpit und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AI Bietercockpit bzw. der Clients der e-Vergabeplattform sowie der Plattform selbst und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform.
Weitergehende Informationen stehen unter https://vergabe.bwbm.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=anleitung&thContext=support bereit. Die Datenpflege seiner Angaben auf der Vergabeplattform liegt im Verantwortungsbereich des Wettbewerbsteilnehmers.

2. Inhalt und Form von Teilnahmeanträgen und Angeboten

2.1. Die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare/Eigenerklärungen sind zwingend zu verwenden und ausgefüllt einzureichen. Weitere Bestandteile des Teilnahmeantrags und/oder des Angebotes dürfen in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Sofern Bestandteile des Teilnahmeantrags und/oder des Angebots in englischer Sprache vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle die Nachforderung der Übersetzungen in die deutsche Sprache vor. Die Vergabestelle kann verlangen, dass die Übersetzungen ordnungsgemäß beglaubigt vorgelegt werden.

2.2. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und die geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Das/die Angebot/e müssen vollständig sein und die Preise und die geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Vergabestelle informiert in den individuellen Unterlagen des einzelnen Vergabeverfahrens über den Umgang mit fehlenden Angaben, Erklärungen, Nachweisen und Mustern. Die Nachforderung und Nachreichung fehlender Muster, Musterprüfberichte und wertungsrelevanter Angaben, z.B. Preise und Liefertermine/-fristen ist ausgeschlossen. Geforderte und nicht bis zum Ablauf der Frist eingereichte oder nicht bis zum Ablauf der Nachfrist eingereichte Angaben, Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss des Angebotes bzw. Teilnahmeantrages.

2.3. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Dazu gehört auch das Anbieten zu von den Vergabeunterlagen abweichenden Geschäftsbedingungen.

2.4. Die Mustersendung muss auf der Umverpackung (Karton, Versandtasche) mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Musterkennzettel versehen sein. Die Muster müssen zusätzlich als zum Angebot gehörig gekennzeichnet werden. Zu jeder Mustersendung ist ein entsprechender Lieferschein (elektronisch oder schriftlich) mit einzureichen.
Sofern in der Übersicht Geforderte Nachweise Abschnitt B musterbedingte Abweichungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden, dürfen für die Angebotsmuster bspw. ähnliche Ersatzmaterialien verwendet oder mit abweichendem Tarndruck angeboten werden. Trotz der musterbedingten Abweichungen muss die Qualität des Angebotsmusters prüfbar sein. Musterbedingte Abweichungen sind im Musterprüfbericht zu benennen und die spezifikationskonforme Ausführung für den Auftragsfall zu bestätigen. Ausschließlich musterbedingte Abweichungen an Erprobungsmustern sind nur dann zulässig, sofern diese Möglichkeit gemäß Übersicht Geforderte Nachweise Abschnitt B gewährt wird.
Musterbedingte Abweichungen dürfen nicht dazu genutzt werden, einen Artikel, der offensichtlich noch nicht den Anforderungen der Spezifikation entspricht, in den wertungsfähigen Bereich zu bringen.
Die Vergabestelle behält sich vor, in begründeten Fällen, eine zerstörerische Prüfung der Angebotsmuster vorzunehmen. Punkt 8 dieser Bewerbungsbedingungen gilt auch in diesen Fällen.
Kennzeichnungsetiketten (am Muster) werden im Rahmen der Prüfung des Angebotsmusters nicht geprüft/bewertet. Die gemäß PSA-Verordnung definierten Kennzeichnungsvorschriften sind davon ausgenommen und werden im Rahmen der Prüfung des Angebotsmusters geprüft.

2.5. Wettbewerbsteilnehmer haben anzugeben, falls für die ausschreibungsgegenständliche Leistung oder Teile davon gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Wettbewerbsteilnehmer oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat anzugeben, wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Sofern für die ausschreibungsgegenständliche Leistung oder Teile/n davon Schutzrechte bestehen oder beantragt sind oder die Beantragung in Erwägung gezogen werden sollte, werden die Verpflichtungen gemäß Anlage Schutzrechtekatalog B140 Vertragsbestandteil für den Auftragnehmer. Die Anlage Schutzrechtekatalog B140 wird auf gesonderte Anforderung von der Vergabestelle bereitgestellt.

2.6. Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit mit oder ohne elektronische Signatur abgegeben werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrages oder Angebotes per Telefax, E-Mail oder als Nachricht über das Bietercockpit ist nicht zulässig. Die Anlagen Eigenerklärungen sind an den bezeichneten Stellen zu unterzeichnen und ggf. zu stempeln. Das Leistungsverzeichnis und das Angebotsschreiben bedürfen keiner handschriftlichen Unterschrift. Der Autorisierungsnachweis ist von einer bevollmächtigten Person des Wettbewerbsteilnehmers (Geschäftsführung, Prokuristen oder eine Person mit Handlungsvollmacht) zusätzlich zu der gesetzlich zulässigen Mindestvoraussetzung (Benutzerkennung und durch Login legitimierte Registratur im Bietercockpit der Vergabestelle) zu unterzeichnen.
Alle Bestandteile des Angebots/des Teilnahmeantrages müssen zweifelsfrei lesbar sein. Bitte kennzeichnen Sie die zu Übersicht Geforderte Nachweise Abschnitt A und B vorgelegten Nachweise im Dateinamen mit Kurzbezeichnung und Nummer lt. Forderung der Übersicht Geforderte Nachweise, z.B. A 3.)a) der wesentlichen erbrachten Leistungen (Referenzübersicht). Die zur Verfügung gestellten Eigenerklärungs-Formblätter sollen in der Word-Datei bearbeitet und als ein (1) PDF-Dokument eingereicht werden. Eine Teilung in mehrere PDF-Dokumente ist nicht gewünscht. Für die Anlage Preisblatt gilt, dass die ausgefüllte Excel-Datei eingereicht wird. Eine Einreichung der Excel-Datei als PDF-Dokument ist nicht gewünscht. Etwaige Fehldarstellungen (bspw. Löschung von Zellen), die durch die Umwandlung der Excel-Datei in das PDF-Format entstehen, gehen zu Lasten des Bieters und führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes.

3. Preise

3.1 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Einzelpreise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der in Deutschland geltende Umsatzsteuersatz ist im Leistungsverzeichnis vorbelegt und kann durch Bieter im Bedarfsfall angepasst werden.

3.2 Alle Angebotspreise sind abzüglich aller Nachlässe anzugeben. Ein separates Ausweisen der Nachlässe ist nicht erwünscht.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebots und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4. Angebote / Nebenangebote / Änderungsvorschläge

4.1. Grundsätzlich darf jeder Bieter nur ein (1) Hauptangebot abgeben, Nebenangebote sind nicht zugelassen. Abweichungen hiervon werden in der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht.

4.2. Änderungsvorschläge über Änderungen der Vergabeunterlagen werden nicht geprüft, es sei denn, diese werden von der Vergabestelle explizit angefragt.

5. Bewerbergemeinschaften und Bietergemeinschaften

5.1. Die Bewerbergemeinschaft (in Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) reicht die Anlagen "Angaben zur Bewerbergemeinschaft" und "Erklärungen der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften" mit dem Teilnahmeantrag ein.

5.2. Die Bietergemeinschaft reicht die Anlagen "Angaben zur Bietergemeinschaft" und "Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaft" mit dem Angebot ein.

5.3. Bewerbergemeinschaften (in Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) / Bietergemeinschaften haben in den Teilnahmeanträgen/Angebotsunterlagen jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Ferner haben sie zu erklären, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.

5.4. Die zum Nachweis der Eignung des Bewerbers oder Bieters vorzulegenden Erklärungen und/oder Nachweise (hierzu zählen die Formulare/Eigenerklärungen) sind von jedem Mitglied der Bewerbergemein-schaft oder Bietergemeinschaft vorzulegen, sofern Wettbewerbsteilnehmer als Bewerber- oder Bietergemeinschaft am Wettbewerb teilnehmen möchten.

6. Eignungsleihe

Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Dafür sind die/der Eignungsleihgeber und deren vorgesehene Leistung im Teilnahmeantrag bzw. Angebot anzugeben, die rechtskräftig unterzeichnet und gestempelte Verfügbarkeitserklärung/Verpflichtungserklärung des/der Eignungsleihgeber dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot beizufügen und deren Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot nachzuweisen.
Sofern der Bewerber oder Bieter sich auf die wirtschaftlich-finanzielle und/oder technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung beruft, sind die zum Nachweis der jeweiligen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und/oder Nachweise vom Eignungsleihgeber vorzulegen, z.B. Nachweis des bestehenden Qualitätsmanagementsystems.

7. Information über die Einholung einer Registerauskunft

Nach den Regelungen des Wettbewerbsregistergesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.

8. Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und/oder Angebotes

8.1 Für die Erstellung des Teilnahmeantrags und/oder Angebotes werden keine Kosten erstattet. Dazu gehören auch Angebotsmuster. Die Angebotsmuster, der nicht für den Zuschlag vorgesehenen Bieter, werden, falls nicht anders angegeben, 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vernichtet. Sollte die Rücksendung der Angebotsmuster gewünscht werden, ist dem Angebot ein für BwBM kostenfreier Paketaufkleber beizufügen. Die Angebotsmuster der bezuschlagten Angebote verbleiben beim Auftraggeber.

8.2 Sofern Erprobungsmuster gefordert sind, richtet sich deren Kostenerstattung nach den individuellen Regelungen des jeweiligen Vergabeverfahrens.

9. Normen / Technische Lieferbedingungen

9.1 Zuständige Stelle für Auskünfte über Normen ist das Deutsche Informationszentrum für technische Regeln (DITR) im DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) D-10772 Berlin (Telefon: ++49-190-8826- 00) oder das Deutsche Institut für Normung e.V., Burggrafenstrasse 6, D-10787 Berlin (Telefon: ++49- 30-2601-0). Die Normen selbst können auch bezogen werden von der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstrasse 6, D-10787 Berlin (Telefon: ++49-30-2601-2260, http://www.beuth.de, e-mail: postmaster@beuth.de). Über europäische Normen (wie insbesondere die DIN-EN) sind weitere Informationen auch über www.cenorm.be erhältlich.

9.2 Die Spezifikationen der ausschreibungsgegenständlichen Leistung sind in der Regel auf der Vergabeplattform der Bw Bekleidungsmanagement GmbH veröffentlicht. Mitgeltende Technische Lieferbedingungen (TL) können auf der Homepage des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) www.baainbw.de abgerufen werden. Zu einigen TL wird auf dieser Homepage auch eine englische Version der TL veröffentlicht.

9.3 Eine Übersicht der aktuell zugelassenen Ausrüster für Vektorenschutzausrüstung sowie zum Druck des deutschen Tarndrucks ist unter BwBekleidungsmanagement GmbH einsehbar.

Begriffsdefinitionen:

Eigenerklärung:
Bei einer Eigenerklärung handelt es sich um eine Erklärung, die der Erklärende selbst abgibt und bestätigt, z.B. Eigenerklärung über einzureichende Referenzen gem. Übersicht geforderte Nachweise.

Formulare der Vergabestelle:
Sind Eigenerklärungen, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden und zwingend zu verwenden sind, siehe Ziffer 2.1 dieser Bewerbungsbedingungen.

Herstellerprüfbericht:
Ein Herstellerprüfbericht ist ein Prüfbericht, der durch den Erbringer der Leistung zu erstellen ist. D.h. Herstellerprüfberichte für Materialien sind von den Herstellern der Materialien und Herstellerprüfberichte für Fertigartikel sind vom Hersteller des Fertigartikels zu erstellen. Institutsprüfberichte werden als höherwertig anerkannt. Der Herstellerprüfbericht muss im SOLL/IST-Vergleich dargestellt werden, wobei die tatsächlichen IST-Werte anzugeben sind. Eine Angabe > oder <, ca., mind. oder max. stellt keinen IST-Wert dar.

Institutsprüfberichte:
Ein Institutsprüfbericht ist ein Prüfbericht ausgestellt durch eines nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Prüfinstituts. Herstellerprüfberichte werden nicht als gleichwertig für Institutsprüfberichten anerkannt.

Leistungsnachweis für Vektorenschutz (VS) und/oder Tarndruck (TD)
Der Leistungsnachweis ist eine Zulassungsurkunde, ausgestellt durch das Wehrwissenschaftliche Institut für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB), durch die bestätigt wird, dass das Unternehmen, für das diese Urkunde ausgestellt wurde, die Zulassung für die Ausführung der Ausrüstung bzw. des Tarndruckes besitzt.

Lieferanten
Lieferanten sind die Hersteller der in den Angebotsgegenstand eingehenden Materialien, z.B. Lieferant des Gewebes.

Musterprüfbericht:
Der Musterprüfbericht ist eine Gegenüberstellung der Forderungen der Spezifikation und den tatsächlichen Merkmalen des Musters, dargestellt in einem SOLL/IST-Vergleich, wobei die tatsächlichen IST-Werte anzugeben sind. Eine Angabe > oder <, ca., mind. oder max. stellt keinen IST-Wert dar.

Nachunternehmer
Bei Nachunternehmern handelt es sich um Unternehmen, die einen Teil des Auftrages oder die gesamte Leistung für den Wettbewerbsteilnehmer erbringen sollen. Nachunternehmer sind rechtlich selbständige, vom Wettbewerbsteilnehmer unabhängige Unternehmen, z.B. Konfektionäre, welche den Angebotsgegenstand in Lohnfertigung für den Wettbewerbsteilnehmer fertigen sollen.

Produktdatenblatt:
Fasst die Eigenschaften eines Produkts zusammen, in dem es technische Spezifikationen über das Produkt bereitstellt. Individuelle Anforderungen sind den Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens zu entnehmen.

Produktionsstätten
Bei Produktionsstätten handelt es sich um eigene Fertigungsstätten des Wettbewerbsteilnehmers oder im mehrheitlichen Eigentum des Wettbewerbers befindliche Fertigungsstätten.