Bewerbungsbedingungen
Hinweis:
Die Vergabeverfahren erfolgen nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Vergabeverordnung (VgV) oder Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), zutreffende Vergabeverordnung siehe Vergabeunterlagen der einzelnen Vergabeverfahren.
1. Fragen zu den Vergabeunterlagen
1.1. Fragen zu den Unterlagen sind rechtzeitig an den Auftraggeber zu richten.
1.2. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Wettbewerbsteilnehmers Unklarheiten, so hat der Wettbewerbsteilnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
1.3. Anfragen und Hinweise sind ausschließlich schriftlich per Nachricht über die Vergabeplattform oder per e-mail an die Adresse Bieteranfragen@bwbm.de an die Bw Bekleidungsmanagement GmbH zu richten. Antworten werden über die Vergabeplattform veröffentlicht.
1.4. Die Ausschreibungen werden auf der BwBM-Vergabeplattform unter vergabe.bwbm.de elektronisch veröffentlicht. Wettbewerbsteilnehmer sind verpflichtet, sich regelmäßig auf der Vergabeplattform über die aktuellen Unterlagen einer Ausschreibung und der zu den Vergabeverfahren veröffentlichten Nachrichten zu informieren und ihre sämtlichen Eintragungen auf der Vergabeplattform auf aktuellem Stand zu halten. Benachrichtigungen über das Vorliegen neuer Informationen zu den einzelnen Vergabeverfahren werden nur den zu den einzelnen Vergabeverfahren angemeldeten Wettbewerbsteilnehmern an die auf der Vergabeplattform hinterlegte/n Mailadresse/n des Wettbewerbsteilnehmers übermittelt. Die Anmeldung des Wettbewerbsteilnehmers zu den einzelnen Vergabeverfahren ist für die elektronische Teilnahme am Wettbewerb zwingend erforderlich.
2. Inhalt und Form von Teilnahmeanträgen und Angeboten
2.1. Der Teilnahmeantrag und das/die Angebot/e sind in allen seinen Bestandteilen in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.
Sofern Teilnahmeanträge und/oder Angebote oder Bestandteile davon in englischer Sprache vorgelegt
werden, behalten wir uns die Nachforderung der übersetzungen in die deutsche Sprache vor. Die Vergabestelle kann verlangen, dass die übersetzungen ordnungsgemäß beglaubigt vorgelegt werden.
2.2. Für die Teilnahme am Wettbewerb sind die vom Auftraggeber bereit gestellten Vordrucke zu verwenden.
Die Verwendung selbstgefertigter Abschriften und Kurzfassungen ist unzulässig.
Das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis
ist allgemeinverbindlich.
2.3. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und die geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Das/die Angebot/e müssen vollständig sein und die Preise und die geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. änderungen des Wettbewerbsteilnehmers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
2.4. Änderungen und Ergänzungen des Wettbewerbsteilnehmers an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
2.5. Muster müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet werden.
Sofern in der übersicht Geforderte Nachweise Abschnitt B die Verwendung von Ersatzmaterialien nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, dürfen für die Angebotsmuster
ähnliche Ersatzmaterialien verwendet werden. Die Ersatzmaterialien müssen geeignet sein, die Qualität des Angebotsmusters zu bewerten; das sind z.B. Meterwaren in abweichender Farbe oder mit abweichendem Tarndruck.
2.6. Wettbewerbsteilnehmer haben anzugeben, falls für die ausschreibungsgegenständliche Leistung gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Wettbewerbsteilnehmer oder anderen beantragt sind.
Der Bieter hat anzugeben, wenn er
erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten.
2.7. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit mit oder ohne elektronische Signatur abgegeben werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrages oder Angebotes per Telefax oder mail ist nicht zulässig.
2.8. Alle laut übersicht Geforderte Nachweise Abschnitt A und Abschnitt B vorzulegenden Nachweise dürfen als Kopie vorgelegt werden. Die Kopien (keine Abschriften) müssen zweifelsfrei lesbar sein. Die Nachforderungen der Originale behalten wir uns vor. Aus den Dokumententiteln oder den Beschriftungen der vorgelegten Nachweise muss der Verwendungszweck des vorgelegten Nachweises für die Vergabestelle zweifelsfrei erkennbar sein, z.B. Innenfutter, Zwischensohle.
3. Preise
3.1. Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
3.2. Die Einzelpreise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Bei den Eintragungen „Bruttosumme“ und „Gesamtangebotssumme inkl. USt. (EUR)“ ist der Umsatzsteuerbetrag unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen.
3.3. Alle Angebotspreise sind abzüglich aller Nachlässe anzugeben. Ein separates Ausweisen der Nachlässe ist nicht erwünscht.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden
bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebots und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3.4. Sofern für den Ausschreibungsgegenstand ein Zielpreis bekanntgegeben wird, werden Angebote nicht aufgrund der Überschreitung des Zielpreises ausgeschlossen.
4. Angebote / Nebenangebote / Änderungsvorschläge
4.1. Sofern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe keine davon abweichende Festlegung getroffen wurde, darf von jedem zur Angebotsabgabe aufgeforderten Wettbewerbsteilnehmer ein Hauptangebot abgegeben werden.
4.2. Etwaige Nebenangebote (falls zugelassen siehe Bekanntmachung) müssen auf besonderer Anlage gemacht werden und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
4.3. Änderungsvorschläge werden nicht geprüft.
5. Bietergemeinschaften
5.1. Die Bietergemeinschaftserklärung ist abzugeben, sofern der Teilnahmeantrag von einer Bewerbergemeinschaft oder das Angebot von einer Bietergemeinschaft (Arbeitsgemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter) abgegeben wird.
5.2. Bewerbergemeinschaften (in Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) haben in den Teilnahmeanträgen jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und
die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Ferner haben sie zu erklären, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines
ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen, sofern diese Angabe nicht bereits im vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb anzugeben war. Ferner haben sie zu erklären, dass alle
Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
5.3. Die zum Nachweis der Eignung des Bewerbers oder Bieters vorzulegenden Erklärungen und/oder Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Bietergemeinschaft vorzulegen, sofern Wettbewerbsteilnehmer als Bewerber- oder Bietergemeinschaft am Wettbewerb teilnehmen möchten.
6. Eignungsleihe
Bewerber oder Bieter können sich auf die wirtschaftlich-finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen, sofern sie nachweisen, dass diese ihnen die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen
und wenn diese die Leistung erbringen, für die die Kapazitäten benötigt werden. Dafür sind die anderen Unternehmen im Teilnahmeantrag bzw. Angebot anzugeben, die rechtskräftig unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des/der anderen Unternehmen
dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot beizufügen und deren Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot nachzuweisen.
Sofern der Bewerber oder Bieter sich auf die wirtschaftlich-finanzielle und/oder technischen Leistungsfähigkeit anderer
Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung beruft, sind die zum Nachweis der jeweiligen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und/oder Nachweise auch von dem/den anderen Unternehmen vorzulegen, z.B. Jahresabschlüsse und/oder Nachweis des bestehenden
Qualitätsmanagementsystems.
7. Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und/oder Angebotes
Für die Erstellung des Teilnahmeantrags und/oder Angebotes werden keine Kosten erstattet.
8. Angebote auf Lose
Angebote dürfen wie folgt abgegeben werden: siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.
9. Normen / Technische Lieferbedingungen
9.1. DIN-Normen
Zuständige Stelle für Auskünfte über Normen ist das Deutsche Informationszentrum für technische Regeln (DITR) im DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) D-10772 Berlin (Telefon:
++49-190-8826-00) oder das Deutsche Institut für Normung e.V., Burggrafenstraße 6, D-10787 Berlin (Telefon: ++49-30-2601-0). Die Normen selbst können auch bezogen werden von der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, D-10787
Berlin (Telefon: ++49-30-2601-2260, http://www.beuth.de, postmaster@beuth.de). Über europäische Normen (wie insbesondere die DIN-EN) sind
weitere Informationen auch über www.cenorm.be erhältlich.
9.2. Technische Lieferbedingungen (TL)
Die Technischen Lieferbedingungen des Ausschreibungsgegenstandes sind in der Regel auf der Vergabeplattform der Bw Bekleidungsmanagement GmbH veröffentlicht. Mitgeltende TL können
auf der Homepage des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) www.baain.de abgerufen werden. Zu einigen TL wird auf dieser Homepage auch eine
englische Version der TL veröffentlicht.
10. Information zur Wertung der Angebote
Nachfolgend ist das grundsätzliche Wertungsschema erläutert.
Für alle nachfolgend genannten Wertungskriterien gilt:
Sofern im Vergabeverfahren eine davon abweichende Wertung zur Anwendung kommen soll, werden die abweichenden Regelungen in den Vergabeunterlagen veröffentlicht.
10.1. Wertungskriterium Preis
Die Bewertung des Wertungskriteriums Preis wird wie folgt durchgeführt:
Ergebnis Kriterium Preis = (Minimale Angebotssumme / Aktuelle Angebotssumme) x 100
Beispiel
Bieter A: 8 EUR
Bieter B: 5 EUR
Bieter C: 6 EUR
Bieter B erhält die maximal mögliche Punktzahl 100 Punkte.
Bieter A erhält 62,5 Punkte (62,5 = (5 EUR / 8 EUR) x 100).
Bieter C erhält 83,33 Punkte (83,33 = (5 EUR / 6 EUR) x 100).
10.2. Wertungskriterium Qualität des Angebotsmusters
Die Bewertung des Wertungskriteriums Qualität des Angebotsmusters wird in den Vergabeunterlagen der einzelnen Vergabeverfahren erläutert.
10.3. Wertungskriterium Frühestmöglicher Liefertermin / Kürzeste Lieferfrist
Die Bewertung des Wertungskriteriums Frühestmöglicher Liefertermin/Kürzeste Lieferfrist wird wie folgt durchgeführt:
Maximal mögliche Punktzahl 100 Punkte
Das Angebot mit dem frühesten Liefertermin / der kürzesten Lieferfrist erhält 100 Punkte in diesem Wertungskriterium.
Für Angebote mit späteren Lieferterminen werden pro
Kalenderwoche 2 Punkte von den 100 Punkten abgezogen.
Beispiel:
Bieter D: 14 Wochen Lieferzeit
Bieter E: 10 Wochen Lieferzeit
Bieter F: 16 Wochen Lieferzeit
Bieter E erhält die maximal mögliche Punktzahl 100 Punkte
Bieter D erhält 100 - 8 Punkte = 92 Punkte
Bieter F erhält 100 - 12 Punkte = 88 Punkte
Sofern Teilmengen angeboten werden, gehen die Teilmengen mengenanteilig in diese Bewertung ein.
Beipiel:
Bieter G: 10.000 Stück 10 Wochen Lieferzeit, 10.000 Stück 16 Wochen Lieferzeit
Bieter H: 20.000 Stück 15 Wochen Lieferzeit
Die kürzeste Lieferfrist von 10 Wochen bekommt hier mengenanteilig 100 Punkte.
Bieter G: 100 Punkte x 50% + (100 Punkte - 12 Punkte) x 50% = 94 Punkte
Bieter : 100 Punkte - 10 Punkte = 90 Punkte
10.4. Gewichtung der Wertungskriterien
Die pro Wertungskriterium ermittelten Punkte gehen entsprechend der im Leistungsverzeichnis veröffentlichten Gewichtung der Wertungskriterien in die Bewertung ein.
Beispiel
Wertungskriterien und Gewichtung
Preis: 50 %
Qualität des Angebotsmusters: 30 %
Frühestmöglicher Liefertermin: 20%
Bieter X
Preis: 70 Punkte (70 Punkte x 50 % = 35 Punkte)
Qualität des Angebotsmusters: 90 Punkte (90 Punkte x 30 % = 27 Punkte)
Frühestmöglicher Liefertermin: 96 Punkte (96 Punkte x 20 % = 19,2 Punkte)
Gesamtpunktzahl:
81,2 Punkte (35 + 27 + 19,2 = 81,2)
Bieter Y
Preis: 60 Punkte (60 Punkte x 50 % = 30 Punkte)
Qualität des Angebotsmusters: 100 Punkte (100 Punkte x 30 % = 30 Punkte)
Frühestmöglicher Liefertermin: 90 Punkte (90 Punkte x 20 % = 18 Punkte)
Gesamtpunktzahl:
78 Punkte (30 + 30 + 18 = 78)
Somit wäre der Zuschlag in diesem Beispiel an Bieter X zu erteilen.
Begriffsdefinitionen:
Eigenerklärung:
Bei einer Eigenerklärung handelt es sich um eine Erklärung, die der Erklärende selbst abgibt, z.B. Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Wettbewerbsteilnehmer seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat.
Bescheinigung:
Eine Bescheinigung ist eine Urkunde in Papierform, die eine Aussage über eine Person oder ein anderes Dokument beinhaltet. Sie werden zumeist von Behörden als amtliche Bescheinigung, Verbänden oder Arbeitgebern ausgestellt, z.B.
Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Wettbewerbsteilnehmer seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat. In diesem Beispiel wäre das Finanzamt zur Ausstellung dieser Bescheinigung berechtigt.
Herstellerprüfbericht:
Ein Herstellerprüfbericht ist ein Prüfbericht ausgestellt durch den Erbringer der Leistung, d.h. Herstellerprüfberichte für Materialien sind von den Herstellern der Materialien zu erstellen, Herstellerprüfberichte
für Fertigartikel sind vom Hersteller des Fertigartikels zu erstellen. Institutsprüfberichte werden als gleichwertig anerkannt. Herstellerprüfberichte werden nicht als gleichwertig für Institutsprüfberichten anerkannt.
Produktionsstätten:
Bei Produktionsstätten handelt es sich um eigene Fertigungsstätten des Wettbewerbsteilnehmers oder im mehrheitlichen Eigentum des Wettbewerbers befindliche Fertigungsstätten.
Nachunternehmer:
Bei Nachunternehmern handelt es sich um Unternehmen, die einen Teil des Auftrages oder die gesamte Leistung für den Wettbewerbsteilnehmer erbringen sollen. Nachunternehmer sind rechtlich selbständige, vom Wettbewerbsteilnehmer
unabhängige Unternehmen, z.B. Konfektionäre, welche den Angebotsgegenstand in Lohnfertigung für den Wettbewerbsteilnehmer fertigen sollen.
Lieferanten:
Lieferanten sind die Hersteller der in den Angebotsgegenstand eingehenden Materialien, z.B. Lieferant des Gewebes.