Bekanntmachung
Reibungskletterschuh, Rahmenvereinbarung BWBM-2026-0059
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Bw Bekleidungsmanagement GmbH Identifikationsnummer: 992-80002-47 Postanschrift: Edmund-Rumpler-Straße 8-10 Postleitzahl / Ort: 51149 Köln NUTS-3-Code: DEA23 Land: Deutschland E-Mail: bieteranfragen@bwbm.de Telefon: 000 Fax: 000 Art des öffentlichen Auftraggebers: Auftraggeber (keine Behörde) aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung Beschafferprofil (URL): https://vergabe.bwbm.de |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: BWBM-2026-0059 Titel: Reibungskletterschuh, Rahmenvereinbarung Beschreibung: Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Reibungskletterschuhen in einem Zeitraum vom 01.11.2026 bis 31.10.2030. Art des Auftrags: Lieferungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 18820000-3 | |
| Weitere CPV-Code Hauptteile: 18800000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 18000000-9 |
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| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 51149 Köln NUTS-3-Code: DEA23 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: siehe Übersicht der geforderten Nachweise |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Sonstige einzureichende Unterlagen: ... a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. ... Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: 3.b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bieter, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fehlerhafter Produkte - Korrekturmaßnahmen - Vorbeugungsmaßnahmen oder in Form eines aktuell gültigen Zertifikates nach ISO 9001 Die vorgenannte Forderung an das Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches ist zwingend vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten des/der Nachunternehmer und/oder Dritte zum Nachweis der Eignung des Bewerbers ist ausgeschlossen. Diese Regelung hat Vorrang vor Nr. 6 der Bewerbungsbedingungen. Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung: 3.a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bieters, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zu den genannten Referenzen. Mindestanforderungen: Referenz(en) in Höhe von: 1500 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 18 Monate Für die Erklärung ist das "Formblatt 3.) a)" zu verwenden 3.c) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bieter zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten. Für die Erklärung ist das "Formblatt 3.) c)" zu verwenden. Versorgungssicherheit Beschreibung: 1 a) Anschreiben. Das "Formblatt 1.) a) " ist zu verwenden. 1 b) Angaben zur Bietergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b) " zu verwenden. 1 c) Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c) " zu verwenden. 1 d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden. 1 e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden. 1 g) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) g)" zu verwenden. 1 h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h) " zu verwenden. sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen: 1 i) von den Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden. 1 j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer" zu verwenden. Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: 2.c) aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate). Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: 2.a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a)" zu verwenden. Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: 2.b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b)" zu verwenden. Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: 1.f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe) |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer angemessenen Frist (2 bis 3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle. Wertungsrelevante Bestandteile werden nicht nachgefordert. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 15.09.2026 10:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 1 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 15.09.2026 10:00 Uhr | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.bwbm.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.bwbm.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f18519378-1e96971402b3d906
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | URL: https://vergabe.bwbm.de |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Identifikationsnummer: keine Angabe Internet-Adresse (URL): http://www.bundeskartellamt.de/ Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Postleitzahl / Ort: 53113 Bonn NUTS-3-Code: DEA22 Land: Deutschland E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228-94-99-0 Fax.: +49 228-94-99-400 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Reibungskletterschuh: Mindestbestellmenge: 1.580 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 1.800 Stück Maximalmenge: 5.070 Stück |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: - Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Nachhaltigkeitskriterium sozial Gefördertes soziales Ziel: - Faire Arbeitsbedingungen |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.11.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.10.2030 |
| Verlängerungen und Optionen | |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden ... Besondere Bewerbungsbedingungen: Der Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Fertigung/Herstellung der Schuhe (Materialherstellung ausgenommen) darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die Fertigung/Herstellung der Schuhe (Materialherstellung ausgenommen) lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt. Sofern in der Angebotsphase kein Angebot von einem Bieter eingeht, die Fertigung/Herstellung der Schuhe (Materialherstellung ausgenommen) in einem der genannten Staaten vorweisen kann, so behält sich die BwBM den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot vor, auch wenn das wirtschaftlichste Angebot die Ausführungsbedingung nicht erfüllt. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität des Angebotsmutser, Beschreibung: s. Übersicht der geforderten Nachweise, Gewichtung: 30,00 Liefertermine der Mindestbestellmenge, Beschreibung: s. Übersicht der geforderten Nachweise, Gewichtung: 20,00 Nachhaltigkeitskriterien, Beschreibung: s. Übersicht der geforderten Nachweise, Gewichtung: 10,00 Preis, Beschreibung: s. Übersicht der geforderten Nachweise, Gewichtung: 40,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |